Im Mai 2020 erging der Erlass des Landes Baden-Württemberg [1] zur Neuordnung des Gehwegparkens. Darin heißt es:
Das Verkehrsministerium sieht es [...] mit Sorge, dass insbesondere in Kreuzungsbereichen sowie auf Geh- und Radwegen Verkehrsgefährdungen durch rücksichtloses Verhalten von VerkehrsteilnehmerInnen entstehen. S. 1
Des weiteren soll entsprechend geahndet werden:
Die bestehenden geschaffenen Sanktionsmöglichkeiten gilt es nun konsequent anzuwenden [...] Das Verkehrsministerium hält es für notwendig, die Überwachung des ruhenden Verkehrs schwerpunktmäßig auf die oben genannten Brennpunkte zu fokussieren, um gefährdendes Parken wirksam einzudämmen. S. 2
Fast am Ende der Kunststrasse, direkt vor und nach der Einfahrt zum Q-Park Parkhaus N 7, 7 sieht es fast jeden Tag so aus:
Kaum erkennbar ist, dass die Autos in Fahrtrichtung rechts auf dem Radweg parken. Dieser ist nicht nur durch eine weiße Linie von der Autofahrbahn abgegrenzt und vor dem Kreuzungsbereich mit rot markiertem Belag gekennzeichnet, sondern auch durch Fahrräder-Piktogramme. Wenn Autofahrer*innen diesen Radweg für sich als Parkplatz beanspruchen, dann bewusst. Laut Bußgeldkatalog (BKatV) wäre pro Auto ein Strafzettel in Höhe von 70 Euro zu verhängen, sowie ein Punkt in Flensburg, da das Auto nicht nur auf dem Radweg parkt, sondern für den Radverkehr ein Ausweichen in den fließenden Kfz-Verkehr notwendig ist, was mindestens einer Behinderung entspricht (52a.1 BKatV). [2] Es ist unklar, ob die Stadtverwaltung Mannheim diesem Erlass nachkommt oder womöglich ignoriert, dass Strafen vollumfänglich auszuschöpfen sind.
Doppelt diskriminiert und obendrein gefährdet wird der Radverkehr, da das Ausweichen der Fahrräder in den fließenden Kfz-Verkehr oftmals seitens Autofahrern mit Hupen und/oder Beschimpfungen begleitet wird.
Tagsüber halten in der Kunststraße mit hoher Frequenz die "Nur-mal-kurz"-Parker mit eingeschaltetem Blinker oder Warnblinker und selbstverständlich mit laufendem Motor auf dem Radweg. Es vergehen oft drei bis zehn Minuten bis der/die Autofahrer*in weiterfährt.
Der Bußgeldkatalog legt dazu fest: Wer vorsätzlich mit eingeschaltetem Warnblinker auf einem Radweg hält, der muss mit einer doppelten Bußgeldstrafe rechnen. [3] Auch hier ist die Anwendung in Mannheim unbekannt und nicht nachprüfbar.
Wer das Verkehrsaufkommen in der Kunststrasse kennt, wer nicht die Augen davor verschließt, dass es in der Innenstadt Raser gibt, insbesondere in den Abend- und Nachtstunden, der müsste etwas gegen das Falschparken dort tun wollen, zum Schutz aller Verkehrsteilnehmer*innen. Würden die Mannheimer Ordnungsbehörden konsequent und wie im Erlass gefordert agieren, würde sich die Situation verbessern, aber der Erlass wird offensichtlich in Mannheim ignoriert. Was zur Folge hat, dass (tödliche) Unfälle und Konflikte zwischen dem motorisierten und nicht-motorisierten Verkehr vorprogrammiert sind.
Im Erlass [1] wird ausdrücklich auf die negative Vorbildwirkung von Falschparkern verwiesen, was zur Folge haben sollte, dass die
Polizei- und Ordnungsbehörden aus generalpräventiven Gründen und wegen der negativen Vorbildwirkung, die vom Falschparken ausgeht, ausdrücklich ermuntert werden, vom Instrument des Abschleppens in geeigneten Fällen Gebrauch zu machen. S. 16
Würden Falschparker*innen an kritischen Stellen, wie z. B. auf Rad- und Gehwegen, vor Parkhäusern und im Kreuzungsbereich, zeitnah durch Fachbereich 31 geahndet, dann könnten sich Fuß- und Radverkehr im Straßenverkehr sicherer fühlen und Autofahrer*innen müssten sich nicht über Radfahrer*innen ärgern, die in den fließenden Verkehr ausweichen müssen. Das Abschleppen falsch geparkter Autos hätte eine Signalwirkung, die Lerneffekte seitens der Autofahrer*innen nach sich ziehen könnte.
Tipp: Da durch Falschparker für Rad- und Fußverkehr regelmäßig gefährliche und problematische Situationen entstehen ist der Webservice weg.li für viele schwächere Verkehrsteilnehmer mittlerweile ein täglicher Begleiter geworden, der über jeden Browser erreichbar ist. [4]
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[4] https://weg.li