Ein Dooring Unfall und dessen Folgen
Am 3. Dezember 2024 ereignete sich an der Ecke Brunckstraße/Bremser-Straße in Ludwigshafen am Rhein ein schwerer Dooring-Unfall, der das Leben von Silvia, 38 Jahre alt und in Mannheim lebend, grundlegend veränderte.

Die Elektroingenieurin war auf dem Heimweg von der Arbeit und fuhr ordnungsgemäß auf dem Radweg in Fahrtrichtung. An einer Bushaltestelle, an der häufig widerrechtlich Fahrzeuge parken, öffnete ein Beifahrer unachtsam die Tür eines geparkten Kfz. Silvia hatte keine Möglichkeit mehr zu bremsen und prallte gegen die Tür. Sie stürzte schwer.
Unmittelbar nach dem Unfall zeigten sich deutliche Anzeichen einer Gehirnerschütterung. Ein Ersthelfer fragte sie nach ihrem Namen. Silvia konnte ihren Namen nennen, ihr Geburtsdatum und dass sie nach Hause wollte. Ihr Alter und den konkreten Unfallhergang konnte sie jedoch nicht benennen. Während der Autofahrer den Ersthelfer bat, sich eine Verletzung an seiner Hand anzusehen, verschlechterte sich Silvias Zustand weiter. Ihr Fahrradhelm wurde ihr abgenommen, sie berichtete später von Halluzinationen, geistigem „Abdriften“ und massiven Konzentrationsproblemen.
Silvia wurde in die Notaufnahme der BG Unfallklinik Ludwigshafen eingeliefert. Dort wurde ein CT durchgeführt, wovon sie selbst zunächst nichts wusste. Diagnostiziert wurde ein Schädel-Hirn-Trauma mit Verdacht auf eine Hirnblutung. Anschließend wurde sie für eine Nacht auf der neurochirurgischen Intensivstation überwacht. Daran schlossen sich drei Tage auf der neurochirurgischen Station an. Die neurochirurgischen und neurologischen Tests blieben weitgehend unauffällig. Ob tatsächlich eine Hirnblutung vorlag, blieb für sie unklar; im Arztbrief wurde lediglich der Verdacht dokumentiert. Ein später durchgeführtes MRT ergab keinen Nachweis einer Hirnblutung.
Nach der Entlassung begann für Silvia eine besonders belastende Phase. Obwohl äußerlich kaum Verletzungen sichtbar waren, war sie geistig stark eingeschränkt. Sie konnte ihren Tagesablauf nicht selbstständig strukturieren, verlor ihr Zeitgefühl und war bei alltäglichen Aufgaben wie Körperhygiene auf die Unterstützung ihres Partners angewiesen. Lesen war kaum möglich, da sie sich den Inhalt unmittelbar danach nicht mehr merken konnte. Auch beim Anschauen von Serien fehlte ihr jede Erinnerung an zuvor Gesehenes. Selbst das Fahren mit der Straßenbahn stellte eine Überforderung dar, da Silvia sich oft nicht darauf konzentrieren konnte, an der richtigen Haltestelle auszusteigen.
Besonders erschütternd war für sie die Erkenntnis, dass ihr Erinnerungen an das Jahr 2024 weitgehend fehlten. Erst durch Fotos auf ihrem Handy konnte sie sich einzelne Ereignisse wieder ins Gedächtnis rufen. Als sie an Silvester einen Jahresrückblick im Fernsehen sah, stellte sie fest, dass ihr viele der dargestellten Ereignisse völlig unbekannt vorkamen. Erhalten geblieben waren nur grundlegende Informationen: wer sie ist, wer ihre Eltern sind, wo sie arbeitet. Doch selbst im beruflichen Kontext traten Wortfindungsstörungen auf.
Silvia war von Dezember 2024 bis April 2025 krankgeschrieben. Von Ende Februar bis April erfolgte eine stufenweise Wiedereingliederung. Seitens des Durchgangsarztes der Berufsgenossenschaft wurde ihr vor allem geraten, abzuwarten und sich auszuruhen; Rehabilitationsmaßnahmen wurden zunächst nicht empfohlen. Lediglich aufgrund der Wortfindungsstörungen erhielt sie eine Verordnung für Logopädie und Ergotherapie. Sie nahm jeweils einmal pro Woche an Ergo- und Logopädie teil, was zu spürbaren Verbesserungen führte. Zusätzlich informierte sie sich eigenständig über unterstützende Maßnahmen und begann unter anderem wieder Gitarre zu spielen und Sprachübungen durchzuführen.
Heute ist Silvia wieder arbeitsfähig und bewältigt ihren Alltag weitgehend selbstständig. Dennoch empfindet sie sich als verlangsamt und kognitiv nicht mehr ganz auf ihrem früheren Leistungsniveau.
Zur rechtlichen Klärung wandte sie sich im Dezember 2024 an einen Rechtsanwalt in der Schwetzinger Vorstadt in Mannheim. Die Kommunikation erfolgte überwiegend per E-Mail. Für die Einsicht in medizinische Gutachten war eine Schweigepflichtentbindung erforderlich; zudem wurde das Aktenzeichen des Unfalls benötigt. Zunächst wurden Sachschäden wie Fahrrad, Kleidung und Helm geltend gemacht sowie ein Schmerzensgeld in Höhe von 1.700 Euro gefordert. Zwei bis drei Monate nach dem Unfall wurden diese Kosten erstattet.
Darüber hinaus machte der Anwalt Ansprüche auf Lohnausfall geltend. Aufgrund des geringeren Verletztengeldes war ihr Einkommen zeitweise reduziert. Dieses wurde schließlich ausgeglichen; im Oktober 2025 erhielt sie rund 5.000 Euro für den entstandenen Verdienstausfall. Damit gilt das Verfahren als abgeschlossen.
Der Unfall hat Silvia nicht nur körperlich, sondern vor allem kognitiv und emotional stark getroffen. Auch wenn sie heute wieder arbeitsfähig ist, bleiben die Erfahrung des Gedächtnisverlusts und das Gefühl der Verlangsamung prägende Folgen eines Moments der Unachtsamkeit eines Kfz-Beifahrers im Straßenverkehr.
Hinweise für die radfahrende Community im Falle eines Unfalls:
- Wenn Du in einen Unfall verwickelt bist, dokumentier möglichst genau den Unfallhergang (Fotos, Kontaktdaten von Beteiligten und Zeug:innen, Skizze).
- Bei Unfällen mit Personenschaden oder unklarer Haftung kann es sinnvoll sein, frühzeitig rechtlichen Rat durch einen Rechtsanwalt einzuholen.
- Ist ein Kfz beteiligt, achte darauf, Deine Sicht des Geschehens sachlich darzustellen und unterschreibe nichts, was Du nicht verstehst oder womit Du nicht einverstanden bist.
- Lass Dich ärztlich untersuchen, auch wenn die Verletzungen zunächst gering erscheinen.
- Wenn Du der Auffassung bist, dass Du keine oder nur eine Teilschuld trägst, kannst Du rechtliche Schritte prüfen (z. B. Anzeige oder zivilrechtliche Ansprüche).
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