Die Fakten:
Baubeginn: August 2021
Bauende: Ende 2024
Kosten: ca. 5.800.000 €
Projektnummer: 8.68547040
"Die Augustaanlage ist Bestandteil des Hauptroutennetzes der Stadt Mannheim und wurde mit der Beschlussvorlage Nr. 413/2011 am 11.10.2011 in das Rad-Lückenschlussprogramm aufgenommen." [1]
So beginnt die stadteigene Projektdokumentation. Positiv zu erwähnen ist, dass diese Dokumentation [2] existiert. Transparenz bezüglich der Baumaßnahme gab es die längste Zeit in Mannheim nicht und diese zarten Versuche, Licht ins Dunkel zu bringen sind überfällig.
2011 zum Hauptroutennetz erklärt - 2023 immer noch nicht fertig
Die Tatsache, dass eine 1 km lange Teilstrecke des Hauptradroutennetzes definiert und beschieden wurde, aber 12 Jahre später nicht umgesetzt ist, zeigt exemplarisch was schief läuft in Mannheim. Dieses Schneckentempo beweist, dass die Radinfrastruktur ohne Priorität bearbeitet wird. Im Gegensatz zu dieser wichtigen Radinfrastrukturmaßnahme war es kein Problem, die Autobahnzufahrt Wilhelm-Varnholt-Allee ruckzuck für 1,4 Mio. € zu sanieren und rechtzeitig zum Buga-Beginn im April 2023 abzuschließen. [3]
Nicht nur ist das Projekt 2023 nicht abgeschlossen, es wird auch noch pausiert: Mit Abschluss der Arbeiten geht die Baumaßnahme nun in die Buga-Pause. Die Bundesgartenschau 2023 findet vom 14. April bis 08. Oktober 2023 in Mannheim statt. Im Jahr 2024 wird dann der letzte Abschnitt in der Augustaanlage - von der Mollstraße bis zum Friedrichsplatz - umgebaut. [4]
Warum die Baumaßnahme derzeit pausiert, wird nicht ausgeführt. Vermutlich geht die Überlegung auf eine zynische Haltung zurück: Während die Buga läuft, darf der Kfz-Verkehr nicht behindert werden und Mannheim soll nicht als Baustelle erscheinen. Der Ansatz, Verkehr nicht zu behindern, scheint nur für den Kfz-Verkehr zu gelten. Beim Radverkehr scheint es kein Problem zu sein, absurde Beschilderungen und Einschränkungen monatelang aufzustellen. Im Zweifelsfall kommt eins der "Radfahrer absteigen"-Schilder zum Einsatz.
Aus Sicht der Radfahrer*innen, die in der Konsequenz nun am Friedrichsplatz stadtauswärts in den lebensbedrohlichen Fließverkehr ausweichen müssen, da der Radweg dort unvermittelt im Nichts endet, ist das inakzeptabel.
Woher der Wind gedanklich weht, ist folgenden Statements zu entnehmen:
- soll für den motorisierten Individualverkehr die aktuell erreichte Leistungsfähigkeit erhalten bleiben
- Die Leistungsfähigkeit des motorisierten Verkehrs sowie die Anzahl der Parkstände erfahren durch die Einrichtung des Radfahrstreifens keine nennenswerten Einschränkungen. [1]
Keine Einschränkungen für den Kfz-Verkehr, keine Reduzierung der Parkstände - das scheinen die Prämissen zu sein, unter denen die Verwaltung agiert.
Inakzeptable Priorisierung
Es ist unverständlich, warum wissentlich die Sicherheit von schwächeren Verkehrsteilnehmern aufs Spiel gesetzt wird, nur um der Wirtschaft eine Gefälligkeit zu erweisen. Die bisherigen Baumaßnahmen im Rahmen des Bauprojektes brachten leichte temporäre Einschränkungen für den Kfz- und Radverkehr mit sich, haben aber weder die Erreichbarkeit noch die Passierbarkeit verhindert.
Möglicherweise gab es Absprachen mit der IHK, während der Buga Baustellen zu vermeiden. Wie handlungsfähig eine Verwaltung sein kann, wenn sie will, wurde zum Buga-Start unter Beweis gestellt: Die Neugestaltung des Vorplatzes des Hauptbahnhofs, sowie die Sanierung der Wilhem-Varnholt-Allee sind zwei Beispiele für diese Leistungsfähigkeit.
Die Baumaßnahme an einer so gefährlichen Stelle zu pausieren, damit Autofahrer*innen über die Dauer der Buga störungsfrei über die Augustaanlage düsen können, möchten wir nicht unkommentiert hinnehmen.
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