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Endlich sichere Fahrt für Radverkehr: vermeintlicher "Schutz"streifen in der Rheingoldstraße wird entfernt

Das Bündnis Fahrradstadt Mannheim (BFM) und der Strandbad-Verein Mastra e. V. haben seit Jahren die Stadt Mannheim auf die Gefährlichkeit des vermeintlichen Schutzstreifens für Radfahrer*innen in der Rheingoldstrasse hingewiesen. Die Fahrbahn ist zwischen dem Kreisverkehr nahe der Rheingoldhalle und der Einmündung des Neckarauer Waldwegs so schmal, dass beim Überholen von Radfahrer*innen kein Überholabstand von 1,50 m eingehalten werden kann. Der Schutzstreifen, der in der Rheingoldstrasse eingezeichnet ist, wird von Autofahrenden oft fehlgedeutet, da diese ihn als Einladung zum Überholen von Radfahrer*innen ansehen, in der Fehlannahme, es handele sich um einen Radweg.

Aufmerksamkeitskampagne der Stadt Mannheim. Überholverbot Rheingoldstrasse Bildquelle: Stadt Mannheim

Endlich wurden die Verbesserungsvorschläge seitens BFM von der Stadt Mannheim aufgegriffen: Der Sicherheitsstreifen in der Rheingoldstrasse wird im Herbst zwischen dem Kreisverkehr nahe der Rheingoldhalle und der Einmündung des Neckarauer Waldwegs demarkiert werden. [1] Zusätzlich startete die Stadt Mannheim im August 2024 eine Aufmerksamkeitskampagne. Plakate in der Rheingoldstrasse weisen auf den in der Strassenverkehrsordnung definierten Überholabstand von 1,5 m innerorts hin und kommunizieren klar, dass ein Überholen in diesem Bereich nicht möglich ist. Diesen Plakaten sollen im Herbst eigens dafür angefertigte Schilder folgen.


Wir freuen uns darüber, dass auf der Webseite der Stadt Mannheim Bürgermeister Eisenhauer seinen Dank an den Bezirksbeirat, den Strandbad-Verein Mastra e. V. und das Bündnis Fahrradstadt Mannheim richtet, "die sich stets für die Sicherheit der schwächeren Verkehrsteilnehmer eingesetzt haben". [1]


Unklar ist, warum das Verkehrsschild 277.1 nicht aufgestellt werden soll. Laut Angaben der Stadt, würde das Aufstellen des Schilds 277.1 eine Doppelbeschilderung bedeuten. Diese Begründung erscheint uns angesichts der Gefährlichkeit der Situation für Radfahrer*innen nicht sinnvoll, zumal im Stadtgebiet an anderen Stellen Doppelbeschilderungen durchaus vorzufinden sind.

VZ 277.1 StVo: Mehrspurigen Kraftfahrzeugen und Krafträdern mit Beiwagen ist das Überholen von einspurigen Fahrzeugen, zum Beispiel Rad Fahrenden, verboten. Bildquelle: stvo2go

Auch wenn es irritierend erscheinen mag, dass Interessenverbände von Radfahrenden sich für den Rückbau von vermeintlicher Radinfrastruktur einsetzen, ist die Demarkierung des Streifens in der Rheingoldstraße ein wichtiger Schritt zu mehr Sicherheit für Radverkehr in Mannheim.


Ein baulich getrennter Radweg wäre sicher wünschenswert. An Stellen, wo dies zeitnah jedoch nicht umsetzbar ist, sollte eine sichere Nutzung der vorhandenen Infrastruktur gewährleistet sein.


Trotz Kampagne sollte nicht vergessen werden, dass Gefährdungen von Radverkehr - auch in Mannheim - geahndet werden sollten. Genau das klappt bisher leider nicht. Zu geringe Überholabstände sind keine Lappalie, denn im schlimmsten Fall gehen diese für die schwächeren Verkehrsteilnehmer*innen tödlich aus. Dementsprechend ist eine Sensibilisierung für die Thematik ein wichtiger Baustein, muss aber durch Ahndung ergänzt werden. Gerade, da es in Deutschland keine wiederkehrenden Führerscheinprüfungen gibt und somit ein Großteil der Kfz-Fahrenden keine Kenntnis der aktuellen Regeln hat.


Ausstehend ist noch ein Wunsch der bereits geäußert wurde, stadteigene Kfz mit einem Hinweisaufkleber zu versehen, welcher auf den Mindestüberholabstand zu Radverkehr hinweist. Exemplarisch umgesetzt haben dies vor Jahren schon u.a. die Polizei Aachen, Düren und Köln, sowie Zwickau.


Aufkleber Überholverbot auf Polizeiautos Bildquelle: Polizei Sachsen

Es wäre super, solche Hinweise auch auf Kfz der Mannheimer Stadtverwaltung zu sehen.




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