top of page

Unsere Ziele: 02 Mindeststandards für weitere Radwege

Alle nicht zum Hauptradroutennetz gehörende Radwege müssen eine Mindestbreite von 2,50 m aufweisen. Für Einbahnstraßen, die für entgegenlaufenden Radverkehr geöffnet sind, ist eine für den fließenden Verkehr nutzbare Fahrbahnbreite von mindestens 3,5 m zu gewährleisten. Dies kann z. B. durch die Umgestaltung des ruhenden Verkehrs erreicht werden.


Ab 2024 sind jährlich mindestens 10 km dieser weiteren Radwege und Einbahnstraßen auf diesen Standard zu bringen. Dafür benötigte Flächen werden nicht auf Kosten von Fußverkehrs-, Schienenverkehrs- oder Grünflächen gewonnen. Bauliche Maßnahmen unterbinden verbotswidriges Halten und Parken auf Radwegen, wo dies regelmäßig geschieht.


43 Ansichten

Aktuelle Beiträge

Alle ansehen
bottom of page